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Kurzarbeitergeld (KUG) in der Corona-Krise

Mit DATAflor BUSINESS Kurzarbeit erfassen

Die Coronavirus-Pandemie hat die Welt fest im Griff. Die Bundesregierung hat schnell reagiert und kurzfristige Regelungen für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Wenn Sie als Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen, geht dieses immer mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand einher. Die Ausfallstunden müssen ermittelt, dokumentiert und an die Lohnbuchhaltung übergeben werden. In unserem Schulungsfilm zum Kurzarbeitergeld erfahren Sie, wie Sie das mit DATAflor BUSINESS schnell und einfach umsetzen können.

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Bundesagentur für Arbeit bietet Hilfe

Wenn Sie bereits unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können Sie nun vereinfacht Kurzarbeit anmelden, um Entlassungen zu vermeiden. Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu eine Erste-Hilfe-Seite live geschaltet.

Hier finden Sie Informationen darüber, 

  • ob Sie Anspruch darauf haben oder ob Sie zumindest einen Teil der Löhne erstattet bekommen,
  • welche Anträge Sie benötigen und wie Sie im Einzelnen vorgehen, 
  • wer Ihr Ansprechpartner ist, falls die Informationen nicht ausreichen.
     

Kurzarbeit rechtzeitig beantragen

Eine angehende Kurzarbeit muss rechtzeitig angezeigt werden (die Anzeige muss in dem Monat erfolgen, in dem die Kurzarbeit beginnt!) und die Anträge sind monatlich bei der Agentur für Arbeit einzureichen.

Hier geht es direkt zu den Formularen der Bundesagentur für Arbeit:

Arbeiten im Homeoffice mit DATAflor

© placeit.net, Screen: DATAflor

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