Schritt 11: Digitale Buchhaltung

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Die Digitalisierung der Buchhaltung wird dadurch vorangetrieben, dass die Finanzbehörden und Krankenkassen die Abgabe bestimmter Daten in digitaler Form vorschreiben. Auch die GoBD stellen konkrete Anforderungen. Zum Beispiel müssen Sie seit 2014 damit rechnen, dass Sie zur Abgabe einer GoBD-Datei aus Ihrer Abrechnungssoftware aufgefordert werden. Gut, wenn die von Ihnen genutzte Software schon einen GoBD-Export zur Verfügung stellt.

Mit einer Fibu-Schnittstelle können Sie den Datenaustausch mit Ihrem Steuerberater zum beiderseitigen Vorteil digitalisieren. Moderne Fibu-Schnittstellen bereiten die Buchungssätze selbständig auf, so dass nur noch wenig Handarbeit anfällt. Neben der Übergabe von Stamm- und Bewegungsdaten können heute auch digitale Belege übergeben werden.

Eine Datenübertragung vom Steuerbüro zurück in Ihre Abrechnungssoftware ist ebenfalls möglich. Dort gebuchte Zahlungen können in Ihre Abrechnungssoftware importiert und bei Abschlagsrechnungen berücksichtigt werden.


Ziele:

  • Zeiteinsparung durch Wegfall von Erfassungsarbeiten
  • Einsparung von Kosten für den Steuerberater
  • Zeitnaher Datenabgleich zwischen Abrechnungssoftware und Fibu
  • Wegfall des Pendelordners


Was benötigen Sie?

  • GoBD-Export aus Ihrer Rechnungssoftware
  • DATEV-Schnittstelle
  • Dienstleistung zur Konfiguration der Schnittstelle


Was ist noch zu beachten?

  • Mit geprüfter DATEV-Schnittstelle sicher und komfortabel arbeiten: Dank regelmäßiger Qualitätsüberprüfung von DATEV arbeiten Sie mit einem sicheren Datentransfer. 

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12 Schritte zur Digitalisierung