Die Digitalisierung der Buchhaltung wird dadurch vorangetrieben, dass die Finanzbehörden und Krankenkassen die Abgabe bestimmter Daten in digitaler Form vorschreiben. Auch die GoBD stellen konkrete Anforderungen. Zum Beispiel müssen Sie seit 2014 damit rechnen, dass Sie zur Abgabe einer GoBD-Datei aus Ihrer Abrechnungssoftware aufgefordert werden. Gut, wenn die von Ihnen genutzte Software schon einen GoBD-Export zur Verfügung stellt.
Mit einer Fibu-Schnittstelle können Sie den Datenaustausch mit Ihrem Steuerberater zum beiderseitigen Vorteil digitalisieren. Moderne Fibu-Schnittstellen bereiten die Buchungssätze selbständig auf, so dass nur noch wenig Handarbeit anfällt. Neben der Übergabe von Stamm- und Bewegungsdaten können heute auch digitale Belege übergeben werden.
Eine Datenübertragung vom Steuerbüro zurück in Ihre Abrechnungssoftware ist ebenfalls möglich. Dort gebuchte Zahlungen können in Ihre Abrechnungssoftware importiert und bei Abschlagsrechnungen berücksichtigt werden.
Ziele:
Was benötigen Sie?
Was ist noch zu beachten?
Lohnt sich eine DATEV-Schnittstelle für mein Unternehmen?
Sie entscheiden, welche Digitalsierungsschritte Sie heute gehen.