Die Welt der Rechnungsstellung erlebt eine digitale Revolution. Es steht eine bedeutende Veränderung in der Art und Weise an, wie Unternehmen Rechnungen austauschen und verarbeiten. Sie haben vielleicht schon von der E-Rechnungspflicht in Deutschland gehört, und ja, sie wird Realität.
Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Diese Verpflichtung wird schrittweise bis 2028 auf den Versand und die Verarbeitung ausgedehnt.
Aber keine Sorge, mit dem DATAflor Digitaler Posteingang können Sie E-Rechnungen schon heute empfangen und verarbeiten und mit dem BUSINESS Rechnungsausgang erstellen und versenden.
Was sind elektronische Rechnungen?
Elektronische Rechnungen müssen einem bestimmten Format entsprechen, das elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die akzeptierten Formate sind XRechnung und das hybride ZUGFeRD-Format. Andere Formate sind ebenfalls möglich, jedoch werden PDF-Rechnungen nicht als E-Rechnungen betrachtet.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Sie?
Die E-Rechnungspflicht betrifft Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) oder öffentliche Einrichtungen (B2G) stellen. Ab 2025 müssen diese Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Dies bedeutet, dass Sie eine E-Rechnung nicht mehr ablehnen dürfen und auf eine Papierrechnung bestehen können.
Warum diese Verpflichtung?
Die Einführung der E-Rechnungspflicht zielt darauf ab, die Prozesse der Rechnungsstellung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Durch den Einsatz elektronischer Rechnungen können Unternehmen Zeit und Kosten sparen, da der manuelle Aufwand für die Bearbeitung von Papierrechnungen entfällt. Zudem soll die Einführung der E-Rechnungspflicht die Effizienz im Geschäftsverkehr erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Welche Formate werden akzeptiert?
Es gibt spezielle Formate für E-Rechnungen, die der europäischen Norm 16931 entsprechen müssen. Die bekanntesten sind XRechnung und ZUGFeRD. Andere Formate sind ebenfalls möglich, aber PDFs werden nicht akzeptiert.
Was ist mit anderen Arten von Rechnungen?
Keine Sorge, Sie müssen nicht sofort auf E-Rechnungen umstellen. Papierrechnungen und andere elektronische Formate sind vorerst weiterhin erlaubt. Aber denken Sie daran, dass Sie ab 2028 elektronische Rechnungen verwenden müssen.
Es gibt eine Reihe von Übergangsregelungen, die Unternehmen Zeit geben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen:
Die Einführung der E-Rechnungspflicht bringt für Unternehmen Veränderungen mit sich, eröffnet aber auch Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Kostenersparnis. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und geeignete Lösungen für die Umsetzung zu finden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit dem DATAflor Newsletter bleiben Sie auf dem neuesten Stand!
Mit dem DATAflor Digitaler Posteingang
Mehr Informationen im Experteninterview