Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um den Stundenverrechnungssatz für Ihre Angebots-Preiskalkulation neu zu bestimmen, damit 2018 wieder ein erfolgreiches Jahr werden kann.
Zur Berechnung des Stundenverrechnungssatzes tragen Sie die Lohnkosten und alle Gemeinkosten Ihres Unternehmens zusammen und verteilen den Gesamtbetrag auf die verkaufbaren Stunden aller produktiven Mitarbeiter.
In Zusammenarbeit mit Unternehmensberater Kurt Sachs, Spiro Sachs GmbH, haben wir 6 Tipps für Sie zusammengestellt, die Sie bei der Ermittlung berücksichtigen sollten.
Überarbeiten Sie Ihren Stundenverrechnungssatz für das neue Jahr auf jeden Fall, auch wenn der bisherige für das letzte Jahr gut gepasst hat und Sie keine großen Änderungen erwarten. Auch kleine Kostensteigerungen, z.B. bei Lohnkosten, Kraftstoffpreisen oder Versicherungsbeiträgen, summieren sich schnell zu einem Betrag, der Ihren kalkulierten Gewinn dahinschmelzen lässt.
Wenn Sie Inhaber eines Einzelunternehmens oder einer GbR sind: Vergessen Sie den kalkulatorischen Unternehmerlohn nicht und setzen Sie diesen nicht zu gering an. Auch mitarbeitende Familienmitglieder sollten mit einem marktüblichen Gehalt kalkuliert werden. Wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder als Angestellte mehr verdienen würden als in Ihrem Unternehmen, sollten Sie prüfen, wie Sie diese Situation verbessern können.
Nicole Mittendorf, DATAflor AG
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GaLaBau-Betrieb erhöht kalkulatorischen Stundensatz um 7,85 €