In 6 Schritten zu einem besseren Stundenverrechnungssatz

In 6 Schritten zu einem besseren Stundenverrechnungssatz

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um den Stundenverrechnungssatz für Ihre Angebots-Preiskalkulation neu zu bestimmen, damit 2018 wieder ein erfolgreiches Jahr werden kann.

Zur Berechnung des Stundenverrechnungssatzes tragen Sie die Lohnkosten und alle Gemeinkosten Ihres Unternehmens zusammen und verteilen den Gesamtbetrag auf die verkaufbaren Stunden aller produktiven Mitarbeiter.

In Zusammenarbeit mit Unternehmensberater Kurt Sachs, Spiro Sachs GmbH, haben wir 6 Tipps für Sie zusammengestellt, die Sie bei der Ermittlung berücksichtigen sollten.

1. Berücksichtigen Sie die zu erwartenden Kostensteigerungen

1. Berücksichtigen Sie die zu erwartenden Kostensteigerungen

Überarbeiten Sie Ihren Stundenverrechnungssatz für das neue Jahr auf jeden Fall, auch wenn der bisherige für das letzte Jahr gut gepasst hat und Sie keine großen Änderungen erwarten. Auch kleine Kostensteigerungen, z.B. bei Lohnkosten, Kraftstoffpreisen oder Versicherungsbeiträgen, summieren sich schnell zu einem Betrag, der Ihren kalkulierten Gewinn dahinschmelzen lässt.

2. Erhöhen Sie Ihren Gewinnaufschlag

2. Erhöhen Sie Ihren Gewinnaufschlag

Denken Sie darüber nach, Ihren Gewinnaufschlag zu erhöhen. Es sind gute Jahre, warum sollten Sie nicht mal richtig gutes Geld verdienen? Viele Kunden sind froh, überhaupt einen Handwerker zu finden, der die gewünschten Leistungen ausführt. Profitieren Sie von dieser Situation.

3. Berücksichtigen Sie die zu erwartenden Ausfallzeiten

3. Berücksichtigen Sie die zu erwartenden Ausfallzeiten

In Zeiten des Fachkräftemangels ist Personalausfall einer der größten Risikofaktoren der Branche. Bewerten Sie für jeden Mitarbeiter das Ausfallrisiko durch Krankheit oder Kündigung. Ziehen Sie die erwarteten Ausfallzeiten von den verkaufbaren Stunden ab. Was können Sie tun, um gute Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden? Eine freiwillige Lohnerhöhung oder Prämie zeigt Wertschätzung und schützt vor Abwerbeangeboten.

4. Prüfen Sie die verkaufbaren Stunden

4. Prüfen Sie die verkaufbaren Stunden

Setzen Sie die verkaufbaren Stunden nicht zu hoch an. Denken Sie an den Zeitaufwand für innerbetriebliche Arbeiten, Werkstatt, Fortbildungen, Messebesuche etc.. Über welche „Zeitfresser“ haben Sie sich letztes Jahr am meisten geärgert?

5. Kalkulieren Sie Ihre Geräte über die Gemeinkosten

5. Kalkulieren Sie Ihre Geräte über die Gemeinkosten

Kalkulieren Sie Ihre Geräte über die Gemeinkosten und nicht über die Baustelle als Leistungsgeräte. Wenn diese in Ihrem Stundenverrechnungssatz enthalten sind, können Sie die Kosten nicht vergessen und Sie bekommen keine Probleme, wenn die Geräteauslastung geringer ist, als geplant.

5. Vergessen Sie nicht den kalkulatorischen Unternehmerlohn

6. Vergessen Sie nicht den kalkulatorischen Unternehmerlohn

Wenn Sie Inhaber eines Einzelunternehmens oder einer GbR sind: Vergessen Sie den kalkulatorischen Unternehmerlohn nicht und setzen Sie diesen nicht zu gering an. Auch mitarbeitende Familienmitglieder sollten mit einem marktüblichen Gehalt kalkuliert werden. Wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder als Angestellte mehr verdienen würden als in Ihrem Unternehmen, sollten Sie prüfen, wie Sie diese Situation verbessern können.

Nicole Mittendorf, DATAflor AG

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