Fördergelder für Digitalisierung im GaLaBau

Fördergelder für Digitalisierung in der Landschaftsarchitektur

Nutzen Sie staatliche Förderprogramme

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Staatliche Förderprogramme gelten auch für Landschaftsarchitekten

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es lukrative Förderprogramme zur Digitalisierung. Dabei spielt die Rechtsform des Unternehmens in der Regel keine Rolle, so dass auch freiberufliche Planer für eine Förderung in Frage kommen. "Kleine Unternehmen" haben weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. Jahresumsatz, "mittlere Unternehmen" weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. Jahresumsatz.

Hier finden Sie einen Überblick über die interessantesten Förderprogramme der Bundesländer (Stand Dezember 2019). Einige Förderprogramme decken auch den Erwerb von Standard-Hardware und Standard-Software ab, bei anderen sind diese nicht oder nur als Komponenten eines innovativen Digitalisierungskonzeptes förderfähig.

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Suchmaschine für Förderprogramme

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderdatenbank geschaffen, die einen Überblick über alle Förderprogramme ermöglicht. Über eine Suchfunktion kann mit einem Suchbegriff und Ihrer Postleitzahl nach Förderprogrammen für bestimmte Themen gesucht werden.

Bundesweit

Bundesweit

Das Investitionszuschussprogramm "Digital Jetzt" des BMWI unterstützt KMU und Handwerksbetriebe mit 3 bis 499 Beschäftigten in zwei Modulen: 1. bei Investitionen in digitale Technologien, insbesondere Hard- und Software (Modul 1), 2. bei Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter*innen zu Digitalthemen (Modul 2). Die maximale Förderhöhe wird 50.000 Euro betragen (bei Wertschöpfungsketten und –netzwerken 100.000 Euro pro Antragstellenden), die minimale Förderhöhe 17.000 Euro (Modul 1) bzw. 3.000 Euro (Modul 2). Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Überblick

Baden-Württemberg

Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiter*innen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeitenden sind förderfähig. Das Wirtschaftsministerium und die L-Bank unterstützen damit Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro.
 

Bayern

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus Bayern will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen unterstützen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben. 
Die Nachfrage nach diesem Programm ist sehr hoch. Jeweils am ersten Werktag eines Monats (Mo-Fr) ab 10 Uhr werden die Anträge für den laufenden Monat entgegengenommen. Das monatliche Kontingent wird in der Reihenfolge des Antragseingangs bewilligt. Das Förderprogramm endet am 31.12.2023.
 

Brandenburg

Der Brandenburgische Innovationsgutschein BIG-Digital unterstützt die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Finanziert wird ein Anteil von 50%, beim Modul Beratung und Schulung maximal 50.000 € und beim Modul Implementierung maximal 500.000 €.
 

Hessen

Das Förderprogramm Digi-Zuschuss unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50% für Investitionssummen zwischen 4.000 und 10.000 €. Am 10.05., 12.07. und 04.10.2023 können sich interessierte KMU über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben. 
 

Mecklenburg-Vorpommern

Das Förderprogramm DigiTrans unterstützt Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen zur Umsetzung innovativer Ideen für neue digitale Geschäftsmodelle und zur Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Standard-Hardware und Standard-Software sind nicht förderfähig. Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50% (kleine Unternehmen) bzw. bis zu 35% (mittlere Unternehmen) für Investitionssummen zwischen 8.000 und 20.000 € (im Einzelfall bis 100.000 €). Das Programm Förderung der digi­talen Transformation ist zum Jahresende 2022 ausgelaufen. Eine Fortführung des Programms wird geprüft.
 

Nordrhein-Westfalen

MID-Invest fördert ausgewählte IKT-Hardware und -Software, die Unternehmen einen digitalen Mehrwert bieten und zur Digitalisierung und digitalen Optimierung von Unternehmensprozessen beitragen. Gefördert werden erstmalige Investitionen in die entsprechende Hard- und Software und die hierfür notwendige fachmännische Implementierung und Installation sowie ggfs. eine Einweisung. Auch der Kauf entsprechender Lizenzen wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gefördert. MID-Invest können Unternehmen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiter*innen haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen. Die Registrierung ist leider nicht mehr möglich. An einer Neuausrichtung für 2023 wird aktuell gearbeitet. 
 

Rheinland-Pfalz

Mit dem DigiBoost fördert das Land Rheinland-Pfalz KMU, die Vorhaben zur Digitalisierung in ihrem Betrieb umsetzen und neue Märkte und Kundengruppen erschließen wollen. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden. Sie beträgt mind. 25% und max. 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 €. Die Frist zur Antragstellung endete am 31. März 2022.
 

Saarland

Mit dem Programm DigitalStarter Saarland werden kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen bei der Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 %, jedoch jeweils höchstens 12.500 Euro. Die DigitalStarter-Förderrichtlinie tritt am 31.12.2022 außer Kraft, womit eine Antragsstellung ab dem 01.01.2023 nicht mehr möglich ist. Derzeit wird die DigitalStarter-Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, im Laufe des Jahres 2023 eine neue Förderrichtlinie verfügbar machen zu können.
 

Sachsen

Mit dem Programm E-Business werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt, z. B. um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen, unternehmensinterne Prozesse zu optimieren und Geschäftsprozesse zu Kunden und Lieferanten elektronisch abzubilden. Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50%, maximal 50.000 €. Wenn das Unternehmen für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt, kann eine Bonusförderung von 10% gewährt werden. Die EFRE-Mittel sind bereits ausgeschöpft. Seit dem 15.09.2021 werden aus diesem Grund keine Anträge mehr angenommen.
 

Sachsen-Anhalt

Mit dem Förderprogramm DIGITAL INNOVATION werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung neuer innovativer digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Vermarktungsaktivitäten sowie neuer Geschäftsmodelle, die auf digitalen Technologien basieren unterstützt. Auch Maßnahmen zur Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit sind förderfähig. Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben gewährt, maximal 70.000 € je Projekt. Aufgrund der hohen Nachfrage und Auslastung des zur Verfügung stehenden Budgets, ist eine Antragstellung nicht mehr möglich. 
 

Schleswig-Holstein

Mit dem Programm DigiBonus II werden die Digitalisierungsaktivitäten von kleinen Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeiter*innen unterstützt. Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Gefördert werden bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 17.000 €. Der Förderzeitraum neigt sich dem Ende zu. Die Digibonus II von der EU zur Verfügung gestellten Mittel sind ausgeschöpft.
 

Thüringen

Der Digitalbonus Thüringen hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung zu unterstützen. Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen Digitalisierung von Betriebsprozessen, Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 €. Die förderfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 € und 150.000 € liegen.
 

Österreich

Bei der Investitionsprämie handelt es sich um einen Zuschuss für materielle und immaterielle akivierungspflichtige Neuinvestitionen. Die Prämie beträgt 7% der Neuinvestitionen. Wird die Investition jedoch in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-science getätigt, verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14%. Ziel der Investitionsprämie ist es einen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, um nach der COVID-19 Krise in das Anlagevermögen zu investieren. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Wichtiger Hinweis: Da die Förderprogramme u.a. nachfragebedingten Änderungen unterliegen, können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die verlinkten Seiten der jeweiligen Förderstellen.

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