MID-Invest fördert ausgewählte IKT-Hardware und -Software, die Unternehmen einen digitalen Mehrwert bieten und zur Digitalisierung und digitalen Optimierung von Unternehmensprozessen beitragen. Gefördert werden erstmalige Investitionen in die entsprechende Hard- und Software und die hierfür notwendige fachmännische Implementierung und Installation sowie ggfs. eine Einweisung. Auch der Kauf entsprechender Lizenzen wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gefördert. MID-Invest können Unternehmen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiter*innen haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen. Die Registrierung ist leider nicht mehr möglich. An einer Neuausrichtung für 2023 wird aktuell gearbeitet.
Rheinland-Pfalz
Mit dem DigiBoost fördert das Land Rheinland-Pfalz KMU, die Vorhaben zur Digitalisierung in ihrem Betrieb umsetzen und neue Märkte und Kundengruppen erschließen wollen. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden. Sie beträgt mind. 25% und max. 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 €. Die Frist zur Antragstellung endete am 31. März 2022.
Saarland
Mit dem Programm DigitalStarter Saarland werden kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen bei der Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 %, jedoch jeweils höchstens 12.500 Euro. Die DigitalStarter-Förderrichtlinie tritt am 31.12.2022 außer Kraft, womit eine Antragsstellung ab dem 01.01.2023 nicht mehr möglich ist. Derzeit wird die DigitalStarter-Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, im Laufe des Jahres 2023 eine neue Förderrichtlinie verfügbar machen zu können.
Sachsen
Mit dem Programm E-Business werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt, z. B. um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen, unternehmensinterne Prozesse zu optimieren und Geschäftsprozesse zu Kunden und Lieferanten elektronisch abzubilden. Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50%, maximal 50.000 €. Wenn das Unternehmen für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt, kann eine Bonusförderung von 10% gewährt werden. Die EFRE-Mittel sind bereits ausgeschöpft. Seit dem 15.09.2021 werden aus diesem Grund keine Anträge mehr angenommen.
Sachsen-Anhalt
Mit dem Förderprogramm DIGITAL INNOVATION werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung neuer innovativer digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Vermarktungsaktivitäten sowie neuer Geschäftsmodelle, die auf digitalen Technologien basieren unterstützt. Auch Maßnahmen zur Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit sind förderfähig. Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben gewährt, maximal 70.000 € je Projekt. Aufgrund der hohen Nachfrage und Auslastung des zur Verfügung stehenden Budgets, ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Schleswig-Holstein
Mit dem Programm DigiBonus II werden die Digitalisierungsaktivitäten von kleinen Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeiter*innen unterstützt. Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Gefördert werden bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 17.000 €. Der Förderzeitraum neigt sich dem Ende zu. Die Digibonus II von der EU zur Verfügung gestellten Mittel sind ausgeschöpft.
Thüringen
Der Digitalbonus Thüringen hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung zu unterstützen. Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen Digitalisierung von Betriebsprozessen, Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 €. Die förderfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 € und 150.000 € liegen.
Österreich
Bei der Investitionsprämie handelt es sich um einen Zuschuss für materielle und immaterielle akivierungspflichtige Neuinvestitionen. Die Prämie beträgt 7% der Neuinvestitionen. Wird die Investition jedoch in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-science getätigt, verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14%. Ziel der Investitionsprämie ist es einen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, um nach der COVID-19 Krise in das Anlagevermögen zu investieren. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Wichtiger Hinweis: Da die Förderprogramme u.a. nachfragebedingten Änderungen unterliegen, können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die verlinkten Seiten der jeweiligen Förderstellen.