Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es lukrative Förderprogramme zur Digitalisierung. Dabei spielt die Rechtsform des Unternehmens in der Regel keine Rolle, so dass auch freiberufliche Planer für eine Förderung in Frage kommen. "Kleine Unternehmen" haben weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. Jahresumsatz, "mittlere Unternehmen" weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. Jahresumsatz.
Hier finden Sie einen Überblick über die interessantesten Förderprogramme der Bundesländer (Stand Dezember 2019). Einige Förderprogramme decken auch den Erwerb von Standard-Hardware und Standard-Software ab, bei anderen sind diese nicht oder nur als Komponenten eines innovativen Digitalisierungskonzeptes förderfähig.
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderdatenbank geschaffen, die einen Überblick über alle Förderprogramme ermöglicht. Über eine Suchfunktion kann mit einem Suchbegriff und Ihrer Postleitzahl nach Förderprogrammen für bestimmte Themen gesucht werden.
Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiter*innen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeitenden sind förderfähig. Das Wirtschaftsministerium und die L-Bank unterstützen damit Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro.
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus Bayern will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen unterstützen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.
Die Nachfrage nach diesem Programm ist sehr hoch. Jeweils am ersten Werktag eines Monats (Mo-Fr) ab 10 Uhr werden die Anträge für den laufenden Monat entgegengenommen. Das monatliche Kontingent wird in der Reihenfolge des Antragseingangs bewilligt. Das Förderprogramm endet am 30.06.2024.
Der Brandenburgische Innovationsgutschein BIG-Digital unterstützt die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Finanziert wird ein Anteil von 50%, beim Modul Beratung und Schulung maximal 50.000 € und beim Modul Implementierung maximal 500.000 €.
Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und trägt dadurch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien bei. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 € (netto) je Modul und Förderantrag betragen. Im Modul I Hamburg-Digital "Check" werden Beratungsleistungen mit 50% bis zu 5.000 € gefördert. Im Modul II Hamburg-Digital "Invest" werden Investitionsvorhaben mit 30% bis zu 17.000 € gefördert.
Das Förderprogramm DIGI-Zuschuss unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50% für Investitionssummen zwischen 4.000 und 10.000 €. Interessierte KMU können sich über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben.
Mit der „Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern“ sollen KMUs bei der Einführung und Umsetzung neuer digitaler Prozesse unterstützt werden. KMU mit weniger als 100 Beschäftigte können im Rahmen der Förderung digitaler betrieblicher Kleininvestitionen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit bis zu 50.000€ je Vorhaben gefördert werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000€ betragen.
Eigene Entwicklungs- sowie Innovationspotenziale entdecken oder weiterdenken, Innovations- und Digitalisierungsprojekte umsetzen, und damit das eigene Unternehmen nachhaltig und sicher für die Zukunft machen: Das ist der Kern des Förderprogramms "Mittelstand Innovativ & Digital (MID)". Das branchenoffene Förderprogramm besteht aus mehreren Teilprogrammen, die jeweils unterschiedliche Bedarfe abdecken. Gefördert werden KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer maximalen Bilanzsumme von 43 Millionen Euro. Antragstellende Unternehmen können sich ab sofort fortlaufend für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren.
Mit dem DigiBoost fördert das Land Rheinland-Pfalz KMU, die Vorhaben zur Digitalisierung in ihrem Betrieb umsetzen und neue Märkte und Kundengruppen erschließen wollen. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden. Sie beträgt mind. 25% und max. 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 €. Die Frist zur Antragstellung endete am 31. März 2022.
Mit dem Programm DigitalStarter Saarland werden kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen bei der Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 %, jedoch jeweils höchstens 12.500 Euro. Die DigitalStarter-Förderrichtlinie tritt am 31.12.2022 außer Kraft, womit eine Antragsstellung ab dem 01.01.2023 nicht mehr möglich ist. Derzeit wird die DigitalStarter-Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, im Laufe des Jahres 2024 eine neue Förderrichtlinie verfügbar machen zu können.
Die Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 unterstützt KMU bei der Planung, Konzipierung, technische Realisierung, sowie der Anschaffung von Hardware und Software. Die Förderhöhe hängt von der Art des Projekts und der Unternehmensgröße ab. Die Antragstellung erfolgt im Förderportal und der Projektbeginn darf erst nach Erhalt der Bestätigungsmail erfolgen, wobei der Durchführungszeitraum auf zwölf Monate begrenzt ist.
Mit dem Förderprogramm DIGITAL INNOVATION werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung neuer innovativer digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Vermarktungsaktivitäten sowie neuer Geschäftsmodelle, die auf digitalen Technologien basieren unterstützt. Auch Maßnahmen zur Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit sind förderfähig. Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben gewährt, maximal 70.000 € je Projekt.
Das Förderprogramm zu den Digitalisierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen unterstützt kleine Unternehmen mit höchstens 50 Arbeitsplätzen. Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
Der Digitalbonus Thüringen hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung zu unterstützen. Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen Digitalisierung von Betriebsprozessen, Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 €. Die förderfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 € und 150.000 € liegen.
Die Wirtschaftskammer Oberösterreich bietet auf Ihrer Webseite einen umfassenden Überblick über die Digitalisierungsförderungen speziell für KMU in Österreich inklusive weiteren Informationen und den Fördervoraussetzungen.
Wichtiger Hinweis: Da die Förderprogramme u.a. nachfragebedingten Änderungen unterliegen, können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die verlinkten Seiten der jeweiligen Förderstellen.
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