Mehrwertsteuerwechsel 2020/21

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Die coronabedingte, befristete Senkung der Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 endete zum 1. Januar 2021. Was müssen Anwender*innen von FiBu-Schnittstelle und Finanz-Manager beachten?

Hier erhalten Sie einen Überblick über sinnvolle und notwendige Einstellungen der BUSINESS-Software in den Versionen 2018 / 2019 / 2020 und 2021.

Wichtige Informationen für DATAflor BUSINESS-Versionen ab 2018

    Wichtig: Ändern Sie keinesfalls einen der vorhandenen Steuersätze!

    Anwender ohne FiBu-Schnittstelle und ohne Finanz-Manager

    • Überprüfen Sie in den Stammdaten der Finanzverwaltung Ihre Steuersätze.
    • Legen Sie evtl. fehlende Steuersätze 5%, 7%, 16% oder 19% neu an.
    • Kennzeichnen Sie den Steuersatz 19%  als "normaler Steuersatz".
       

    Anwender mit FiBu-Schnittstelle oder mit Finanz-Manager

    • Stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab, welche Steuer- und Erlöskonten für die normalen und reduzierten Steuersätze verwendet werden sollen.
    • Legen Sie die fehlenden Erlöskonten an.
    • Legen Sie die fehlenden Steuersätze an und hinterlegen Sie die passenden Erlöskonten.
    • Kennzeichnen Sie den Steuersatz 19%  als "normaler Steuersatz".

    Reservieren Sie sich gleich einen Termin, wenn Sie bei der Anpassung der Fibu-Schnittstelle Unterstützung benötigen.

    Weitere Tipps für alle Anwender

    Für Angebote und Auftragsbestätigungen, die erst nach dem 1. Januar zur Rechnungslegung kommen, stellen Sie vor dem Ausdruck am LV den normalen Steuersatz ein, beim Steuerverfahren "mehrere Steuersätze" müssen Sie auch die Positionen umstellen.

    Für Bauvorhaben über den Jahreswechsel, bzw. die Baustellen, die bereits im Zeitraum vor dem 01.07.2020 begonnen wurden, beachten Sie bitte die steuerlichen Regelungen zur Gesamtbesteuerung.

    Schreiben Sie zur Abgrenzung der Steuerzeiträume eine Teilschlussrechnung. Beachten Sie hierbei die steuerlichen Regelungen für Teilentgelte.

    Zur klaren Abgrenzung und Vermeidung späterer Missverständnisse sollten bei Dezember-Rechnungen Belegdatum, Buchungsdatum und Leistungszeitraum im Dezember liegen, bei Januar-Rechnungen im Januar.

    Im Programmparameter 60.10.160 können Sie die Vorbelegung des Steuersatzes für neue LVs anpassen und im Adress-Manager die Vorbelegung für häufig verwendete Adressen.

    Weitere Infos finden Sie im DATAflor Wiki

    Komfortprogramme für die BUSINESS Version 2020 und 2021

    Anwendern der BUSINESS-Version 2020 und 2021 steht eine Mehrfachbearbeitung für LV zur Änderung des Steuersatzes und der dazugehörigen Erlöskonten zur Verfügung. Zusätzlich können Sie die Mehrfachbearbeitung für Adressen nutzen, um den Vorgabesteuersatz zu ändern.

    Ist die aktuelle BUSINESS Version 2020 oder 2021 notwendig?

    Notwendig nicht, aber sinnvoll - abhängig von möglichen zusätzlichen Ausführungsbestimmungen des Bundesfinanzministeriums sind eventuell Anpassungen an der Oberfläche, den Ausdrucken oder den FiBu-Schnittstellen notwendig. Diese werden wir für die Version 2020 und 2021 bereitstellen.

    Unser Support unterstützt Sie bei eventuellen Problemen. Kunden ohne Servicevertrag Support steht die kostenpflichtige Rufnummer 09001-32823567 zur Verfügung.
     

    Was passiert bei älteren BUSINESS-Versionen?

    Auch in älteren BUSINESS-Versionen können Sie neue Steuersätze anlegen. Die Beschreibungen im Wiki weichen allerdings von Ihrer Programmoberfläche ab.

    Anleitung zur Mehrwertsteuer-Änderung

    So ändern Sie Mehrwertsteuersätze, Erlöskonten u.v.m.

    Zum DATAflor Wiki

    Anleitung zur Mehrwertsteuer-Änderung

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    DATAflor BUSINESS 2021

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