Die Regeländerung zum §13b

Die Regeländerung zum §13b

Mein Xperten-Thema für alle, die in der Baustellenabrechnung tätig sind

Ende Juni 2013 hat der Gesetzgeber eine steuerrechtliche Vorschrift in Bezug auf die Darstellung von Rechnungen an Leistungsempfänger nach §13 b geändert. Die Neuregelung besagt, dass mit sofortiger Wirkung alle Rechnungen, deren Steuerschuldnerschaft auf den Auftraggeber übertragen wird, den nachfolgenden Text enthalten müssen:

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b UStG“

Ich will Ihnen mit diesem Beitrag eine kleine Hilfestellung zur Änderung Ihrer Rechnungsformulare in DATAflor BUSINESS geben.

Der Rechnungsdruck in Ihrem BUSINESS-Programm besitzt ein Datenfeld mit dem Namen „steuerspezifischer Hinweistext“, um wichtige Mitteilungen zum verwendeten Steuersatz zu platzieren.

Führen Sie bitte folgende Änderung in DATAflor BUSINESS durch:

  • Klicken Sie auf Programmdaten / Firmendaten / Finanzverwaltung;
  • Klicken Sie auf den Knoten „Steuersätze“;
  • Wählen Sie den Steuersatz nach §13b.

Das folgende Schema skizziert Ihnen drei Wege:


(durch Klicken vergrößern)

Im unteren Bildbereich befindet sich das Textfeld. Tragen Sie im Textfeld die Formulierung „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b UStG“ ein. Formatierungs-Möglichkeit (fett, kursv etc.): Text markieren und über die rechte Maustaste den Menüdialog öffnen.

Hier sehen Sie ein Beispiel mit dem neuen Text ohne 0% Steueranteil:

Hinweis: Diese Änderung wurde im Bundesanzeiger auf dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 32, vom 29. Juni 2013, sowie im Rundfax 58/2013 vom 10.09.2013 vom Fachverband NRW veröffentlicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die DATAflor AG in keiner Weise steuerberatend tätig ist. Alle genannten Themen sind mit Ihrem Steuerberater zu besprechen und auch zu prüfen.

Ihr Rainer Cvecko

Autor:

Rainer Cvecko

Rechnungswesen

Mehr Xperten-Themen?

alle Themen

Interessiert an einer Online-Präsentation zum Thema?

Hier anmelden