Die GoBD gelten für alle aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen, die in elektronischer Form aufbewahrt werden, unabhängig davon, ob die Papierdokumente entsorgt werden oder nicht. Für die Einhaltung der GoBD sind allein Sie als Steuerpflichtiger verantwortlich.
Die DATAflor Bauakte oder vergleichbare Systeme können Ihnen dabei viel Arbeit abnehmen.
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